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Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision - was bedeutet das eigentlich?

Nach ungefähr 4 Jahren erreicht man in der Psychotherapieausbildung den umgangssprachlich genannten „Status“, die offizielle Bezeichnung ist „Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision“. Ab diesem Zeitpunkt ist die Psychotherapeut:in dazu berechtigt, eigenständig psychotherapeutische Behandlungen durchzuführen. Dazu haben die Psychotherapeut:innen eine bescheinigte Befähigung. 

Ich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin in dieser Zeit dazu verpflichtet, engmaschig Supervisionseinheiten bei Psychotherapeut:innen mit langjähriger Erfahrung zu absolvieren. Das bedeutet konkret, dass ich mit erfahrenen Psychotherapeut:innen über meine Klient:innen spreche, wobei auch hier unter höchster Verschwiegenheit gearbeitet wird.

Schweige­pflicht

Ich unterliege nicht nur einer ethischen, sondern auch einer gesetzlich festgelegten Verpflichtung zur Verschwiegenheit (§ 15 Psychotherapiegesetz). Alles, was Sie im Rahmen einer Therapiestunde mit mir teilen, verlässt den Therapieraum nicht, außer es besteht die Gefahr von unmittelbarer Selbst- oder Fremdgefährdung. Gerne können wir etwaige Fragen dazu in einem Erstgespräch klären.

Termin­vereinba­rung

Termine können per Email, telefonisch oder auch per sms vereinbart werden. Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen, bitte ich Sie mir eine Nachricht mit ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer zu hinterlassen und ich rufe Sie zuverlässig zurück.

Erstgespräch

Das Erstgespräch entspricht einer regulären Therapieeinheit (50 min) und hat vor allem zwei Ziele: die Klärung der organisatorischen Rahmenbedingungen und das gegenseitige Kennenlernen. Wir besprechen Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen an die Psychotherapie und an mich als Psychotherapeutin und können etwaige von Ihnen angestrebte Ziele konkretisieren. Da eine Psychotherapie nur Sinn macht, wenn Sie sich bei mir wohl fühlen und sich diese vertrauensvolle Arbeit mit mir vorstellen können, besteht nach einem Erstgespräch absolut keine Verpflichtung zu weiteren Therapieeinheiten. Das Erstgespräch selbst wird als reguläre Therapieeinheit verrechnet. Die Entscheidung, ob Sie weitere Einheiten vereinbaren wollen, muss nicht am Ende des Erstgesprächs getroffen werden.

Therapie­dauer

Ich werde oft gefragt, wie lange eine psychotherapeutische Behandlung im Durchschnitt dauert. Leider kann man diese Frage nicht pauschal beantworten, da es individuell große Unterschiede gibt. Grundsätzlich entscheiden Sie als Klient:in wie oft und wie lange Sie meine Unterstützung als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision in Anspruch nehmen möchten. Besonders am Anfang der Therapie sind wöchentliche oder zweiwöchentliche Therapieeinheiten sinnvoll, im Laufe der Therapie kann es aber durchaus auch Sinn machen die Abstände zwischen zwei Einheiten zu vergrößern.

Kosten

Einzeltherapie - 50 min

€ 80,-

Paartherapie/Familientherapie - 90min

€ 150,-

Bezahlung & Absage­regelung

Sie erhalten im Anschluss an unsere Therapieeinheit eine Honorarnote, die per Banküberweisung zu begleichen ist. Eine Barzahlung oder Bezahlung mit Kredit- oder Bankomatkarte ist nicht möglich.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie mir so schnell wie möglich Bescheid zu geben, um anderen Klient:innen den frei gewordenen Termin anbieten zu können. Bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Einheit ist eine kostenfreie Absage möglich, danach muss ich die gesamte Einheit in Rechnung stellen.